Ich berate Sie in allen Angelegenheiten der nationalen Vermögensnachfolge. Ob Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen wollen, eine letztwillige/testamentarische Nachfolgeregelung oder eine Beratung nach Eintritt eines Erbfalles suchen.
Meine Beratung umfasst insbesondere:
- Nachfolgeplanung
- Planung der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten
- Entwurf von Testamenten/ letztwilligen Verfügungen
- Beratung bei der Abwicklung von Erbfällen und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Testamentsvollstreckung
- Patientenverfügung
- Gerichtliche Vertretung bei Prozessen und Erbscheinverfahren